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Keine Sorge, dafür wir sind für Sie da. Mit unserer Expertise und Unterstützung wird das CSRD-Reporting für Ihr Autohaus nicht nur überschaubar, sondern auch ein Erfolg.
Ab 2025 müssen alle großen EU-Unternehmen, darunter auch zahlreiche Autohäuser, umfassend über ihr Nachthaltigkeitsmanagement berichten. Fällt auch Ihr Autohaus unter diese Regelung? Die CSRD verlangt nicht nur die Offenlegung Ihrer Kernthemen in Sachen Nachhaltigkeit, sondern erfordert auch eine detaillierte Darstellung Ihrer Managementstrategien.
Für viele kann das Einhalten dieser komplexen Vorschriften ohne spezifisches Fachwissen und geeignete Ressourcen eine überwältigende Aufgabe sein.
Die CSRD bildet gemeinsam mit der EU-Taxonomie und der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) den EU-Aktionsplan zur nachhaltigen Finanzierung. Ziel ist der Aufbau einer nachhaltigeren Wirtschaft und Gesellschaft in Europa. Mit der Einführung der CSRD wird einerseits die Transparenz, Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit von Nachhaltigkeitsinformationen deutlich erhöht und andererseits die Neuausrichtung der Kapitalströme auf nachhaltige Investitionen gefördert. Zudem werden Unternehmen aufgefordert, nachhaltige Themen künftig in ihr Risikomanagement mit einzubeziehen. Zusammengefasst kann gesagt werden, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach und nach auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung gestellt wird.
EU-weit sind mehr als 50.000 Unternehmen von der Berichtspflicht betroffen. Große Unternehmen, die durch die Gesetzgebung bereits jetzt zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind (NFRD), müssen ihren ersten CSRD-Bericht bereits Anfang 2025 für das Geschäftsjahr 2024 veröffentlichen. Alle anderen großen Unternehmen sind aufgefordert ihre Nachhaltigkeitsinformationen erstmals in 2026 offenzulegen. Hierbei gilt es zu beachten, dass die CSRD-Berichterstattung ausschließlich als Teil des Lageberichts erfolgen muss und alle veröffentlichten Informationen maschinenlesbar gemacht werden müssen (European Single Electronic Format (ESEF)). Zudem muss der Bericht extern geprüft werden (zunächst mit begrenzter Sicherheit). Die Berichtsanforderungen werden durch die ESRS vorgegeben und erfordern eine Betrachtung der gesamten vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette und sollen sowohl retrospektiv als auch zukunftsgerichtet sein.
Die von der EFRAG entwickelten ESRS bilden die inhaltliche Grundlage für den CSRD-Bericht. Sie erhalten nach aktuellem Stand 82 Offenlegungspflichten und ca. 1.000 Datenpunkte. Den Umfang der Berichterstattung legt das Unternehmen durch seine Wesentlichkeitsanalyse fest. Es gibt zwei übergreifende Standards sowie neun themenspezifische Standards. Die EFRAG hat hierbei Inhalte anderer Initiativen (z.B. GRI, ISSB, TCFD oder DNK) berücksichtigt. Die übergeordneten Standards definieren einerseits wichtige Prinzipien der Berichterstattung (z.B. Vorgehensweisen der Wesentlichkeitsanalyse) und enthalten andererseits allgemeine Offenlegungsanforderungen zu Governance, Strategie sowie wesentlichen Auswirkungen, Chancen und Risiken. Die themenspezifischen Standards unterteilen sich in fünf Umweltstandards (z.B. Klima, Wasser, Biodiversität, ...), vier soziale Standards (z.B. Arbeitsbedingungen, lokale Bevölkerungsgruppen, ...) und einen Governance-Standard (z.B. Schutz von Whistleblowern, Korruption, ...). Darüber hinaus werden gegenwärtig sektorspezifische Standards entwickelt.
Unternehmen müssen auf Basis einer Wesentlichkeitsanalyse ihrer wichtigsten Auswirkungen, Chancen und Risiken definieren. Hierbei kommt das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit zum Einsatz. Ein Nachhaltigkeitsthema kann demzufolge aus zwei Perspektiven wesentlich sein:
Unternehmen müssen hierbei sowohl tatsächliche als auch potentielle sowie positive wie negative Auswirkungen analysieren. Beide Dimensionen sind gleich wichtig.
Die CSRD wurde im November 2022 vom EU-Parlament verabschiedet. Die Richtlinie ist offiziell am 05. Januar 2023 in Kraft getreten und muss nun innerhalb von 18 Monaten von den EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Die finalen Entwürfe der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind ebenfalls im November 2022 erschienen und werden gegenwärtig finalisiert.
Die EU-Kommission hat die Entwürfe gesichtet und am 09.06.2023 eine angepasste sowie leicht reduzierte Fassung veröffentlicht (beispielsweise wurden Übergangsfristen für Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitenden integriert). Gegenwärtig gibt es hierzu eine einmonatige Konsultationsphase, in der letztmalig die Chance besteht, öffentlich Feedback zu den ESRS-Entwürfen einzureichen. Eine Fertigstellung der ESRS wird für Ende Juli - Anfang August diesen Jahres erwartet.
Unternehmen tragen Mitverantwortung für eine nachhaltige Entwicklung. In einem Nachhaltigkeitsbericht können Unternehmen ihre Strategien sowie Maßnahmen in Bezug auf Nachhaltigkeit zum Ausdruck bringen und zeitgleich eine interne Reflexion zu den vorhandenen Leistungen durchführen. So entsteht durch die Entwicklung eines Nachhaltigkeitsberichts eine Art des Risikomanagements, bei dem Chancen, Optimierungsmöglichkeiten und Fehlentwicklungen rechtzeitig erkannt und vermieden werden. Zudem können im Rahmen der Berichterstellung oftmals Prozessverbesserungen im Bereich der ESG-Datenerfassung erreicht werden, von denen auch andere Abteilungen wie z.B. das Produktmanagement oder der Einkauft profitieren. Darüber hinaus stellt der Nachhaltigkeitsbericht eine wertvolle Informationsquelle für verschiedenste Stakeholder wie z.B. Kunden, Investoren, Mitarbeitende oder Bewerbende dar und kann zu entscheidenden Wettbewerbsvorteilen führen.