Mit der in Kraft getretenen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind Unternehmen gefordert, Nachhaltigkeit strategisch zu verankern und ihr Reporting zu professionalisieren.
Und auch trotz möglicher Abschwächungen durch die EU-Omnibus-Initiative bleibt ESG-Reporting essenziell – denn Investoren, Banken und Partner fordern belastbare Nachhaltigkeitsdaten und erwarten sichtbare Fortschritte bei der ESG-Performance. Mit strukturiertem ESG-Management lassen sich zudem neue Marktpotenziale erschließen – und Risiken wie CO₂-Kosten, Lieferkettendruck oder Klimaschäden aktiv steuern.
Wir unterstützen Dein Unternehmen beim Aufbau eines erfolgreichen Nachhaltigkeitsmanagements, das weit über die bloße Erfüllung der CSRD hinausgeht und echte, messbare Mehrwerte schafft.
Im Rahmen der EU-weiten Omnibus-Initiative wurden zentrale Änderungen an Nachhaltigkeitsregulierungen wie CSRD, CSDDD und EU-Taxonomie vorgeschlagen. Bereits beschlossen: Die Berichtspflicht für Unternehmen der zweiten Welle beginnt erst ab dem Geschäftsjahr 2027.
Zudem werden derzeit weitreichende Änderungen im Rahmen des Trilog-Verfahrens verhandelt: Künftig sollen nur Unternehmen mit mind. 1.000 Mitarbeitenden und über 50 Mio. EUR Umsatz oder 25 Mio. EUR Bilanzsumme berichtspflichtig sein. Die Zahl der ESRS- und Taxonomie-Datenpunkte soll sinken, die Prüfung auf begrenzte Sicherheit beschränkt werden (Vorschlag der EU-Kommission).
Nachfolgend die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen:
Mit finalen Ergebnissen ist nicht vor dem dritten Quartal zu rechnen. Die Überarbeitung der EU-Taxonomie-Verordnung könnte jedoch früher erfolgen. Die Inhalte der Nachhaltigkeitsberichte richten sich weiterhin nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Auch diese sollen vereinfacht werden: Die EFRAG wurde beauftragt, die ESRS bis zum 31. Oktober 2025 zu überarbeiten.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist ein zentraler Baustein des EU-Aktionsplans zur nachhaltigen Finanzierung, gemeinsam mit der EU-Taxonomie und der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Ihr Ziel: Europa zu einer nachhaltigeren und zukunftsfähigen Wirtschaft und Gesellschaft zu transformieren.
Mit der CSRD wird die Transparenz, Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit von Nachhaltigkeitsinformationen revolutioniert. Unternehmen werden nicht nur dazu ermutigt, nachhaltige Themen in ihr Risikomanagement zu integrieren, sondern auch, ihre Berichterstattung auf das gleiche hohe Niveau wie die Finanzberichterstattung zu heben. Dadurch werden Kapitalströme gezielt auf nachhaltige Investitionen gelenkt, was die gesamte europäische Wirtschaft auf einen grünen Kurs bringt.
Die CSRD ist der Schlüssel zu einer transparenten, verantwortungsvollen und nachhaltigen Unternehmenslandschaft in Europa.
Die Überarbeitung der CSRD durch die Omnibus-Initiative bringt wesentliche Änderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU.
Die Berichtspflicht für alle betreffenden Unternehmen verschiebt sich auf das Jahr 2028 und gilt somit für das Geschäftsjahr 2027. Zentrale Anforderungen bleiben jedoch bestehen: Die Berichterstattung erfolgt weiterhin auf Grundlage der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese fordern eine ganzheitliche Betrachtung der gesamten vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette und beinhalten sowohl rückblickende als auch zukunftsgerichtete Informationen.
Unverändert gilt zudem, dass die CSRD-Berichterstattung verpflichtend als Bestandteil des Lageberichts zu erfolgen hat und alle Angaben im European Single Electronic Format (ESEF) maschinenlesbar bereitgestellt werden müssen. Eine Prüfungspflicht ist weiterhin vorgesehen – jedoch nur mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance).
Obwohl die Anforderungen erleichtert wurden, bleibt ESG-Management ein strategischer Erfolgsfaktor. Investoren, Geschäftspartner und Kunden setzen zunehmend auf transparente Nachhaltigkeitsstrategien, sodass eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Berichtsanforderungen dazu beiträgt, Wettbewerbsvorteile zu sichern und die langfristige Marktposition zu stärken.
Der VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs) ist ein freiwilliger Berichtsrahmen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die nicht unmittelbar unter die Berichtspflicht der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen. Ursprünglich wurde er entwickelt, um insbesondere kleinen Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden einen niedrigschwelligen Einstieg in die ESG-Berichterstattung zu ermöglichen – und das bereits vor der sogenannten Omnibus-Initiative der EU.
Mit dieser Initiative gewinnt der VSME-Standard jedoch deutlich an Relevanz: Zukünftig sollen große Unternehmen, Banken und Versicherungen ESG-Daten von KMU ausschließlich im Rahmen des VSME-Standards abfragen. Damit rückt der Standard stärker in den Fokus – auch für größere KMU, die bisher nicht im ursprünglichen Anwendungsbereich lagen.
Angesichts der wachsenden Bedeutung ist absehbar, dass der VSME-Standard zeitnah überarbeitet und erweitert wird. Ziel ist es, ihn auch für größere KMU praktikabel zu gestalten, die durch Geschäftsbeziehungen mit CSRD-pflichtigen Unternehmen zunehmend in die ESG-Berichterstattung eingebunden werden.
Der VSME besteht gegenwärtig aus zwei Modulen: einem Basismodul, das grundlegende Offenlegungspflichten definiert, sowie einem erweiterten Modul für weiterführende ESG-Daten bei höheren Anforderungen. Eine Wesentlichkeitsanalyse ist bislang nicht Bestandteil des Standards.
Die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten im ESEF-Format (European Single Electronic Format) dient dazu, eine digitale Auswertbarkeit, Vergleichbarkeit und schnellere Lesbarkeit der Daten zu ermöglichen. Ab 2027 ist eine EU-weite Datenbank geplant, die alle Informationen zentral erfasst. Unternehmen müssen ihre Berichte daher im ESEF-Format einreichen, wobei die Kennzeichnung der Daten im XBRL-Format erfolgt. Für diese Zuordnung wird die ESRS-Taxonomie benötigt, von der derzeit nur ein Entwurf vorliegt. Laut CSRD-Gesetzentwurf wird die verpflichtende Erstellung im ESEF-Format jedoch erst ab dem Geschäftsjahr 2026 gefordert.
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind das zentrale Rahmenwerk der CSRD-Berichterstattung. Aktuell arbeitet die EFRAG mit Hochdruck an einer Überarbeitung der Standards – der überarbeitete Entwurf soll bis zum 31. Oktober 2025 vorliegen. Ziel ist es, die Komplexität und den Umfang der Anforderungen zu reduzieren und damit die Berichtspflichten insbesondere für kleinere Unternehmen praktikabler zu gestalten.
Die grundlegenden Strukturen und Prinzipien werden voraussichtlich bestehen bleiben. Dazu zählen insbesondere die Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse sowie die Offenlegungspflichten, unterteilt in die vier Bereiche Governance, Strategie, Management von Auswirkungen, Chancen und Risiken sowie Kennzahlen und Ziele. Unternehmen legen den konkreten Umfang ihrer Berichterstattung derzeit auf Basis der Wesentlichkeitsanalyse fest. In der Praxis ermöglicht dies eine gewisse Flexibilität – allerdings ist derzeit offen, inwieweit diese individuelle Auslegung in einer überarbeiteten Fassung des Standards bestehen bleibt oder künftig stärker reguliert wird.
Auch thematisch wird die Breite voraussichtlich erhalten bleiben: Die derzeitigen Standards decken die Themen Klimawandel, Umweltverschmutzung, Wasser- und Meeresressourcen, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft, Beschäftigte, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, betroffene Gemeinschaften, Konsumenten und Unternehmensführung ab.
Unternehmen müssen auf Basis einer Wesentlichkeitsanalyse ihrer wichtigsten Auswirkungen, Chancen und Risiken definieren. Hierbei kommt das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit zum Einsatz. Ein Nachhaltigkeitsthema kann demzufolge aus zwei Perspektiven wesentlich sein:
Unternehmen müssen hierbei sowohl tatsächliche als auch potentielle sowie positive wie negative Auswirkungen analysieren. Beide Dimensionen sind gleich wichtig.
Für eine erfolgreiche Wesentlichkeitsanalyse ist es entscheidend, dass der gesamte Prozess nachvollziehbar und gemäß den ESRS-Anforderungen (European Sustainability Reporting Standards) durchgeführt und dokumentiert wird. Wirtschaftsprüfer werden den Prozess sorgfältig prüfen und möchten genau verstehen, wie das Unternehmen zu den identifizierten wesentlichen Themen gelangt ist. Stakeholder-Interviews sind dabei unverzichtbar, ebenso wie die Anwendung technischer ESRS-Bewertungskriterien. Fundierte Datenanalysen sollten überall dort vorgenommen werden, wo es möglich ist. Eine umfassende und sorgfältige Dokumentation des gesamten Prozesses ist dabei von größter Bedeutung.
Ein Nachhaltigkeitsbericht bietet Deinem Unternehmen eine Reihe wertvoller Vorteile und ist weit mehr als nur eine gesetzliche Pflicht. Er ermöglicht es, Deine Strategien und Maßnahmen in Bezug auf Nachhaltigkeit klar darzustellen und gleichzeitig eine umfassende interne Reflexion Deiner bisherigen Leistungen vorzunehmen. Dieser Prozess fördert ein proaktives Risikomanagement, indem Chancen, Optimierungsmöglichkeiten und potenzielle Fehlentwicklungen frühzeitig identifiziert und adressiert werden können.
Darüber hinaus kann die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts zu erheblichen Verbesserungen in der ESG-Datenerfassung führen, was wiederum anderen Abteilungen wie dem Produktmanagement oder dem Einkauf zugutekommt. Durch die präzise und transparente Darstellung Deiner nachhaltigen Initiativen schaffst Du nicht nur Vertrauen bei Kunden, Investoren und Mitarbeitenden, sondern positionierst Dein Unternehmen auch als Vorreiter in einem zunehmend wettbewerbsorientierten Markt.
Ein gut ausgearbeiteter Nachhaltigkeitsbericht kann somit entscheidende Wettbewerbsvorteile verschaffen, indem er Dein Engagement für Nachhaltigkeit unter Beweis stellt und wertvolle Einblicke für verschiedene Stakeholder liefert. Lass Dir die Chance nicht entgehen, durch gezielte Nachhaltigkeitsberichterstattung sowohl Deine internen Prozesse zu optimieren als auch Deine externe Wahrnehmung zu stärken.
Selten war ESG so unklar, selten waren Anforderungen so diffus – doch nicht alles muss gleichzeitig passieren. Priorisiere, was wirklich zählt.
Unser neuer ESG-NAVIGATOR hilft Dir dabei. Kompakt, individuell und praxisnah analysieren wir Dein Unternehmen aus vier zentralen Perspektiven – und zeigen, welche Maßnahmen jetzt im Fokus stehen sollten. Gemeinsam bewerten wir z. B. die Dringlichkeit externer ESG-Anfragen, prüfen Kostenrisiken im Ressourcenbereich und schätzen den ESG-Reifegrad Deiner Organisation und Datenlage ein.
Unsere Nachhaltigkeitsexperten ermitteln auf Basis von rund 100 Fragen Ihren ESG-Status. Das Ergebnis zeigt, was im ESG-Bereich jetzt zählt – inklusive eines konkreten Fahrplans.
1. ESG-Anforderungen von Kunden, Banken und Gesetzgebung
2. Kostenpotenziale und -risiken bei Energie, Ressourcen, Abfall und Lieferkette
3. Marktpotenziale und -risiken
4. Deine ESG-Performance (Organisation, IT)
Die Wesentlichkeitsanalyse wird vermutlich auch künftig DAS Herzstück der CSRD-Berichterstattung sein. Unternehmen sind zur Durchführung analog den ESRS-Anforderungen verpflichtet, da sie dadurch den Scope und Umfang ihrer Berichterstattung definieren. Darüber hinaus stellt sie eine zentrale Basis für das unternehmensweite Nachhaltigkeitsmanagement dar.
Ziel der Analyse ist die Identifizierung aller für ein Unternehmen wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen. Dies umfasst Themen, die entweder eine hohe Bedeutung für den Geschäftserfolg des Unternehmens darstellen (Chancen, Risiken) oder eine wesentliche Auswirkung (positiv/negativ) des Unternehmens auf Umwelt oder Mensch beschreiben. Die Identifizierung solcher Themen erfolgt im Rahmen von internen und extern Stakeholder-Befragungen, Recherchen sowie umfangreichen Daten- und Szenarioanalysen.
Gerne unterstützen wir Dein Unternehmen bei der Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse.
Auch wenn die CSRD erst ab 2027 greift, empfiehlt sich der frühzeitige Aufbau eines strategischen ESG-Reportings – denn die Anforderungen bleiben hoch und der Druck von Kapitalmarkt, Kundschaft und Lieferkette steigt weiter.
Fall 1 - voraussichtlich weiterhin berichtspflichtig: Nutze die gewonnene Zeit zur Optimierung Deiner Datenerfassung auf Basis einer fundierten Wesentlichkeitsanalyse. Priorisiere voraussichtlich bleibende ESRS-Anforderungen – insbesondere Klimawandel (E1) und Eigene Beschäftigte (S1). Setze konkrete ESG-Ziele und bereite Dich mit einem Test-Bericht auf Basis der relevanten ESRS-Datenpunkte vor.
Fall 2 - voraussichtlich nicht mehr berichtspflichtig: Verfolge zentrale ESG-Themen weiter – besonders bei Zusammenarbeit mit berichtspflichtigen Partnern. Der VSME-Standard ist ideal, um mit geringem Aufwand ESG-Kernanforderungen zu erfüllen und den Informationsbedarf von Banken, Investoren und Großkunden abzudecken.
Im Rahmen der CSR-Berichterstattung liegt ein besonderer Fokus auf der Nachhaltigkeitsstrategie. Unternehmen kommunizieren über die erreichten Fortschritte oder präsentieren neue Nachhaltigkeitsprogramme. Auch wenn die Strategieentwicklung sehr individuell je Unternehmen erfolgt, gibt es aus unserer Sicht fünf Erfolgsfaktoren, die wir Dir an dieser Stelle mitgeben möchten:
1. Schaffe mit einer Status-Quo-Analyse eine fundierte Basis
2. Integriere Dein Nachhaltigkeitsprogramm in die Unternehmensstrategie zur maximalen Potentialausschöpfung
3. Definiere messbare Ziele sowie einen Controlling-Prozess
4. Stelle die Umsetzung durch eine organisatorische Verankerung sicher
5. „Culture eats strategy for breakfest“ – Berücksichtige die einzigartige Kultur, Identität und Stärken Deines Unternehmens
In den nächsten Jahren wird die Integration von ESG-Kennzahlen zu einer zentralen Herausforderung für Unternehmen. Dafür braucht es ein strukturiertes Datenmanagement, das Nachhaltigkeitsdaten verlässlich erfasst und auswertet – als essenzielle Grundlage für fundierte Entscheidungen und glaubwürdige Kommunikation.
Ohne klare Prozesse und moderne Systeme wird die Datenerfassung schnell ineffizient. Eine integrierte Softwarelösung mit zentralem ESG-Dashboard kann die Datenqualität verbessern und Ressourcen sparen.
Gemeinsam mit unseren IT-Consultants analysieren wir zunächst den Status quo und entwickeln auf Basis der ESG-Anforderungen ein technisches Konzept für die Prozess- und IT-Landschaft Deines Unternehmens. Im nächsten Schritt prüfen wir, ob und wie der Einsatz einer ESG-Softwarelösung sinnvoll ist. Dabei arbeiten wir eng mit unseren spezialisierten Softwarepartnern zusammen (siehe Empfehlung rechts).
Du brauchst Unterstützung im Datenmanagement oder möchtest einen Demo-Termin vereinbaren?
Du möchtest Dich mit einem VSME- oder ESRS-Light-Bericht auf die CSRD vorbereiten? Dann empfehlen wir, zunächst ein Grobkonzept zu erstellen – inklusive rotem Faden, relevanter Inhalte und Kennzahlen gemäß dem gewählten Rahmenwerk. Unsere kostenlose „ESRS-Light“-Datenpunktliste bietet dabei eine praxisnahe Orientierung.
Anschließend erfolgt die strukturierte Sammlung und Zuordnung aller relevanten ESG-Daten. Parallel können bereits Texte formuliert und Kennzahlen visualisiert werden. Plane ausreichend Zeit für Feedback, ggfs. externe Prüfungen und die Veröffentlichung ein.
Gerne unterstützen wir Dich bei der Erstellung deines ESG-Berichts.